Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ressler Gardinen und mehr
Inhaberin Rosemarie Ressler
Rechbergweg 6
87789 Woringen

Woringen, 16.11.2007
§ 1 Geltungsbereich, Abwehrklausel, Allgemeines

Die Firma Ressler Gardinen und mehr führt sämtliche, auch zukünftige Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Vertragsbedingungen von Lieferanten, Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (Kunden) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und die Firma Ressler Gardinen und mehr diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Ressler Gardinen und mehr.

§ 2 Angebot, Auftrag, Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorherigen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der Firma Ressler Gardinen und mehr schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Bitte beachten Sie, Gewichtsangaben, Geometrien und Ausstattungen sind Herstellerangaben. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Farbabweichungen, Irrtümer und Eingabefehler sind vorbehalten.

§ 3 Zahlungs- und Lieferbedingungen, Preise und Gefahrenübergang

Zahlungsbedingungen
Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich Ressler Gardinen und mehr vor, ab Überschreitung des Zahlungsziels jeweils bankübliche Zinsen zu berechnen sowie nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt sind.

Preise:
Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (ab 01.01.2007 19% bzw.7%). Wir können die Preise auch nach Vertragsabschluß erhöhen, wenn die Preiserhöhung durch eine nach Vertragsabschluß eintretende Veränderung begründet ist, die wir nicht zu vertreten haben.

Lieferbedingungen:
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche schriftlich fest vereinbart sind und beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung durch Ressler Gardinen und mehr. Die Überschreitung eines Liefertermins führt nicht ohne weiteres zu einem Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag, vielmehr sind Mahnung, Festsetzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der Firma Ressler Gardinen und mehr entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Arbeitskämpfen und Ausfuhrverboten u.s.w., so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monate an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie umgehend unterrichten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind deshalb ausgeschlossen.

§4 Garantie und Gewährleistung

Die Firma Ressler Gardinen und mehr gewährt die gesetzliche Garantie von 24 Monaten, ab dem 01.01.2002, außer der Hersteller gewährt eine andere Garantie. Die Garantie verfällt, wenn der Käufer selbständige Reparaturen/Ausbesserungen vornimmt. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn an Produkten unsachgemäße Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden, bzw. wenn der Fehler oder Schaden durch die nicht vorschriftsmäßige Behandlung, Wartung und Pflege der Ware entstanden ist. Die dafür vorgesehenen Anleitungen und Empfehlungen entnimmt der Käufer den beiliegenden Pflegeanleitungen und Hinweisen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
• Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
• Unsachgemäßem Gebrauch, Pfegefehler
• fahrlässiges Verhalten des Kunden
• Brand, Blitzschlag oder Explosion
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für ursprünglich gelieferte Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf der ursprünglich für diese geltende Gewährleistungsfrist. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch zweifache Nachbesserung wegen des gleichen Fehlers oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er der Firma Ressler Gardinen und mehr alle Aufwendungen zu ersetzen, die der Firma Ressler Gardinen und mehr durch die unberechtigte Rüge entstanden sind. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.

§5 Haftung

Ressler Gardinen und mehr haftet dem Kunden für Schäden nur, soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Firma Ressler Gardinen und mehr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit wir technische Beratungsleistungen erbringen, erfolgt dies nach bestem Können und Wissen aufgrund unserer eigenen Erfahrungen und der von uns durchgeführten Versuche. Wir übernehmen keine Haftung für unsere diesbezüglichen Leistungen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluss Ressler Gardinen und mehr nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

§6 Widerrufsrecht

Nach §3 I 1 FernAbsG i.Vm. § 361a BGB geben wir, die Firma Ressler Gardinen und mehr dem Käufer die Möglichkeit, den Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von einem Monat zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nach § 3 II FernAbsG nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind. Kundenspezifikation sind Sonderanfertigungen wie in § 7 Satz 1 unserer AGBs erläutert. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware wird Wertersatz verlangt. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
§7 Eigentumsvorbehalt

Ressler Gardinen und mehr behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor. Eine etwaige Verarbeitung oder Verbindung, Vermengung oder Vermischung mit anderen Produkten nimmt der Kunde für Ressler Gardinen und mehr vor, ohne dass Ressler Gardinen und mehr hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, erwirbt Ressler Gardinen und mehr Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des zwischen dem Kunden und Ressler Gardinen und mehr vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte. Seine durch Verbindung irgendwelcher Produkte der Firma Ressler Gardinen und mehr mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteilen überträgt der Kunde an Ressler Gardinen und mehr. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde Ressler Gardinen und mehr sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten zugleich auf den Eigentumsvorbehalt von Ressler Gardinen und mehr hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesamten Forderungen der Firma Ressler Gardinen und mehr um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber Ressler Gardinen und mehr in Verzug, ist Ressler Gardinen und mehr unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde Ressler Gardinen und mehr oder Beauftragten von Ressler Gardinen und mehr sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt Ressler Gardinen und mehr Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgesetz findet Anwendung.

§8 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Für eventuell rechtlich nicht wirksame Festlegungen dieser AGB tritt die jeweilige rechtliche Bestimmung ein, welche dem Sinn und Zweck der Formulierung am nächsten kommt. Gerichtsstand gegenüber Lieferanten und Firmen ist Plauen.

§9 Abmahnung / Verletzung Rechte Dritter

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Vielen Da
nk für Ihr Verständnis.